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   BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17   

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BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17 (https://dejure.org/2018,11318)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2018 - 9 BN 1.17 (https://dejure.org/2018,11318)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2018 - 9 BN 1.17 (https://dejure.org/2018,11318)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Straßenreinigungspflicht der mittelbaren Anlieger für einen jenseits der Straße gelegenen Gehweg; Gesetzgebungskompetenz für die Übertragung der Gehwegreinigungspflicht bei Straßen mit einseitiger Gehwegbebauung; Auferlegung einer Räumpflicht bei sog. Schrammbords als ...

  • rewis.io

    Straßenreinigungspflicht für mittelbare Anlieger; erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenreinigungspflicht der mittelbaren Anlieger für einen jenseits der Straße gelegenen Gehweg; Gesetzgebungskompetenz für die Übertragung der Gehwegreinigungspflicht bei Straßen mit einseitiger Gehwegbebauung; Auferlegung einer Räumpflicht bei sog. Schrammbords als ...

  • datenbank.nwb.de

    Straßenreinigungspflicht für mittelbare Anlieger; erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 15.07.2015 - 9 BN 1.15

    Gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung; Geschäftsverteilungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17
    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der Bund auf der Grundlage seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für den Straßenverkehr nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG keine Regelungen getroffen hat, die landesrechtliche Bestimmungen über eine den Anliegern im Rahmen des Zumutbaren auferlegte Straßenreinigungspflicht nach Art. 72 Abs. 1 GG ausschließen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 9 BN 1.15 - NVwZ 2015, 1695 Rn. 4).

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 18. Juni 2015 - 9 B 3.15 - (Buchholz 407.5 Straßengesetze der Länder Nr. 8 Rn. 6 ff.) und vom 15. Juli 2015 - 9 BN 1.15 - (NVwZ 2015, 1695 Rn. 5) ausgeführt:.

  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17
    Es verpflichtet das Gericht aber nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch zu folgen (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist das Recht auf rechtliches Gehör verletzt (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 1969 - 2 BvR 326/67 - BVerfGE 25, 137 und vom 25. März 1992 - 1 BvR 1430/88 - BVerfGE 85, 386 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17
    Zudem gewähren Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17
    Es verpflichtet das Gericht aber nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch zu folgen (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 4 BN 8.14

    Ausschluss von Bordellen in festgesetztem Gewerbegebiet

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17
    Zwar kann insoweit ein Verfahrensmangel vorliegen, wenn die vom Gericht im Rahmen seiner Überzeugungsbildung gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 und vom 5. Juni 2014 - 4 BN 8.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17
    Zwar kann insoweit ein Verfahrensmangel vorliegen, wenn die vom Gericht im Rahmen seiner Überzeugungsbildung gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 und vom 5. Juni 2014 - 4 BN 8.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17
    Maßstab dafür, ob das Oberverwaltungsgericht seiner Aufklärungspflicht genügt hat, ist allein dessen Rechtsauffassung (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 ).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist das Recht auf rechtliches Gehör verletzt (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 1969 - 2 BvR 326/67 - BVerfGE 25, 137 und vom 25. März 1992 - 1 BvR 1430/88 - BVerfGE 85, 386 ).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 6.13

    Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzungsgebühr;

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17
    Unter dieser Prämisse ist anzunehmen, dass das Straßenverkehrsrecht, welches im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG) die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs gewährleisten und auf ihn einwirkenden Gefahren begegnen will (s. zuletzt BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 C 6.13 - juris Rn. 27 m.w.N.), insoweit wegen der Begrenzungen, denen die Straßenreinigungspflicht der Anlieger ohnehin unterworfen ist, keinen spezifischen Regelungsbedarf sieht.".
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 3.15

    Straße; Fahrbahn; Gehweg; Straßenreinigung; Straßenreinigungspflicht;

  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13

    Zum Vertretenmüssen einer wesentlichen Ertragsminderung im Rahmen der Grundsteuer

  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 8 ZB 18.32811

    Keine drohende Verfolgung wegen exponierter exilpolitischer Betätigung eines

    Eine Rechts- oder Tatsachenfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, kann aber regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.2017 - 9 B 65.16 - juris Rn. 6; vom 12.4.2018 - 9 BN 1.17 - juris Rn. 14 jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; BayVGH, B.v. 11.3.2019 - 8 ZB 19.30755).
  • VGH Bayern, 19.03.2019 - 8 ZB 19.30929

    Keine Zulassung der Berufung mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Eine Rechts- oder Tatsachenfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, kann aber regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.2017 - 9 B 65.16 - Rn. 6; vom 12.4.2018 - 9 BN 1.17 - juris Rn. 14 jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33053

    Fehlende Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung in Bezug auf die

    Eine Rechts- oder Tatsachenfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, kann aber regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.2017 - 9 B 65.16 - juris Rn. 6; vom 12.4.2018 - 9 BN 1.17 - juris Rn. 14 jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; BayVGH, B.v. 11.3.2019 - 8 ZB 19.30755).
  • VGH Bayern, 11.03.2019 - 8 ZB 19.30755

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliches Urteil

    Eine Rechts- oder Tatsachenfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, kann aber regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.2017 - 9 B 65.16 - Rn. 6; vom 12.4.2018 - 9 BN 1.17 - juris Rn. 14 jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 8 ZB 18.33113

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen grundlegender Änderung der

    Eine Rechts- oder Tatsachenfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, kann aber regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.2017 - 9 B 65.16 - juris Rn. 6; vom 12.4.2018 - 9 BN 1.17 - juris Rn. 14 jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; BayVGH, B.v. 11.3.2019 - 8 ZB 19.30755).
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